Die Jugend[sucht]beratungsstelle bietet allen Jugendlichen von 11 bis 21 Jahren die Möglichkeit wegen persönlichen, familiären oder schulischen sowie wegen suchtgebundenen Problemen Hilfe und Beratung. In Einzelgesprächen nehmen sich die Berater*innen Zeit für Fragen, Anliegen und für das gemeinsame Erstellen von Lösungswegen.

Angehörige und Bezugspersonen der Jugendlichen sowie Fachkräfte wie Lehrer*innen oder Erzieher*innen sind ebenfalls in der Jugend[sucht]beratungsstelle herzlich willkommen. Das Angebot der Beratung ist freiwillig kostenlos und vertraulich da unsere Berater*innen der Schweigepflicht unterliegen.

Die Jugend[sucht]beratungsstelle "JuSt Be YOU" findet ihr auf der Bahnhofstr. 46, 45879 Gelsenkirchen
Öffnungzeiten: Mo.: 09.00 - 15.00 Uhr, Di.-Do.: 13.00 - 19.00 Uhr, Fr. 09.00 - 14.00 Uhr
Bitte vereinbart telefonisch oder per Mail vorher einen Termin, unter: 0209 / 5130 4701 oder d.schleiff@jugendberatung-gelsenkirchen.de

Jugendberatung

Das Beratungsangebot JuSt Be YOU richtet sich an diejenigen, die Hilfe in verschiedenen Problemlagen möchten und suchen.

  • Du bist in Deiner Freizeit nur noch vor dem PC oder vor Deinem Handy?
  • Du konsumierst Drogen und bist dir unsicher, ob das in Ordnung ist?
  • Du weißt nicht mehr, wie du mit bestimmtem Konsumverhalten aufhören kannst?
  • Du denkst mehrmals am Tag über deine Figur und über dein Essverhalten nach?
  • Du fühlst Dich alleine und um dazuzugehören, überschreitest Du Deine eigenen Grenzen?
  • Deine Freunde konsumieren regelmäßig und du überlegst mitzumachen?

Diese Probleme und noch einige mehr sind für viele Jugendliche ein bekanntes Thema. Falls es Dir genauso geht, steht Dir die Beratungsstelle JuSt Be YOU mit ihren Berater*innen offen. Mit offenem Ohr stehen wir Dir zur Verfügung und gehen gemeinsam mit Dir deine Probleme an und entwickeln zusammen Lösungsstrategien, die Dir helfen.

Die Beratungsstelle ist für jede Person von 11 bis 21 Jahren offen unabhängig von Geschlecht, Kultur, Ethnie oder Sexualität. Die Gespräche finden in Einzelgesprächen statt und sind durch die Schweigepflicht, unter der die Berater*innen stehen, streng vertraulich! Falls eine Beratung in Präsenz nicht möglich ist, besteht zudem die Möglichkeit, diese online durchzuführen.

  • Was fällt eigentlich alles unter Sucht?
    • Sucht bedeutet das regelmäßige Konsumieren von illegalen und legalen substanzgebundenen und nicht-substanzgebundenen Süchten.
    • Illegale substanzgebundene Suchtformen sind beispielsweise Proppers, Koks, Heroin
    • Legale substanzgebundene Suchtformen sind beispielsweise Alkohol, Nikotin, E-Zigaretten, Tabletten, Cannabis aber auch bspw. Energie-Drinks oder Koffein
    • Nicht-substanzgebundene Suchtformen sind beispielsweise Spielsucht (Sowohl Gaming als auch Glücksspiel), Handysucht, Sexsucht oder Online-Shopping
  • Was bedeutet die Schweigepflicht?
    • Die Schweigepflicht bedeutet, dass wir als Berater*innen dazu verpflichtet sind, niemandem von unseren Gesprächen zu erzählen, also alle Gespräche vertraulich zu behandeln. Einzig die Vermutung oder Ankündigung von selbst- oder fremdverletzendem Verhalten bricht die Schweigepflicht.
    • Selbstverletzendes Verhalten bedeutet, Du möchtest Dir selbst etwas antun.
    • Fremdverletzendes Verhalten bedeutet, Du möchtest anderen Leuten etwas antun.
  • Müssen meine Eltern von den Gesprächen erfahren?
    • Nein, vorläufig müssen Deine Eltern nichts von der Beratung erfahren. Durch die Schweigepflicht sind die Berater*innen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sobald Du jedoch an weiterführende Hilfsangebote vermittelt werden möchtest, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Du die Zustimmung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten benötigst.
  • Müsst Ihr Straftaten melden?
    • Durch die Schweigepflicht sind wir dazu verpflichtet die Gespräche, die wir führen, vertraulich zu behandeln.
  • Wie soll mir diese Beratung etwas bringen?
    • Wir funktionieren als neutrale Anlaufstation welcher man sich ohne Angst be- und/oder verurteilt zu werden öffnen kann. Durch gemeinsame Arbeit können wir Dir helfen, auf dich angepasste Lösungswege zu finden oder wir bieten Dir erst einmal einfach ein offenes Ohr damit Du darüber reden kannst. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
  • Kann mein*e Freund*in auch zu dem Gespräch mitkommen?
    • Natürlich! Wenn Du Dich sicherer fühlst, erst einmal jemanden bei dir zu haben, dem du vertraust kann die Person gerne bei dem Erstgespräch mitkommen! Wenn die Beratung darüber hinaus weitergeführt werden soll, wird alles Weitere vor Ort besprochen.
  • Ich weiß nicht, ob mein Konsum wirklich schon eine Sucht ist. Lohnt sich da eine Beratung überhaupt?
    • Ja! Falls Du Dir Gedanken darüber machst, süchtig zu werden, stehen wir Dir ebenfalls offen. Gemeinsam können wir darüber reden, deine Lage betrachten und gegebenenfalls bereits präventiv dagegen vorgehen.
  • Meine Eltern/Freunde sind abhängig und ich weiß nicht, was ich tun soll!
    • Auch hier kannst du zu uns kommen. Gemeinsam können wir deine Problemlage betrachten und gegebenenfalls eine Lösung finden!

 

Ansprechpartner

Gerrit Mahn

Fachbereichsleitung Jugend-Sucht-Beratung & Prävention
M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste

Tel.: 0209 / 5130 4704
gerrit.mahn@drogenberatung-kc.de

Denna Schleiff

B.A. Rehabilitationspädagogik
Tel.: 0209 / 5130 4701
d.schleiff@jugendberatung-gelsenkirchen.de

N.N.

N.N.
Tel.: 0209 / 5130 4702