Die Jugend[Sucht]Beratung bietet Jugendlichen von 11 bis 21 Jahren wegen persönlichen, familiären oder schulischen sowie suchtgebundenen Problemen Hilfe und Beratung. In Einzelgesprächen nehmen sich die Berater*innen Zeit für die Fragen und Anliegen der Jugendlichen. Das Ziel ist es, gemeinsam Lösungswege zu erstellen. Angehörige, Bezugspersonen der Jugendlichen sowie Fachkräfte, Lehrer*innen oder Erzieher*innen sind in der Beratungsstelle ebenfalls herzlich willkommen.

Das Angebot der Beratung ist  kostenlos und vertraulich. Alle unsere Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht. Auch ist es uns wichtig, dass Klient*innen das Angebot auf freiwilliger Basis nutzen.

Die Jugend[Sucht]Beratung "JuSt Be YOU" befindet sich auf der Bahnhofstr. 46, 45879 Gelsenkirchen

Öffnungzeiten:
Mo.: 09.00 - 15.00 Uhr
Di.-Do.: 13.00 - 19.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.00 Uhr

Termine sollten vorab telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Bitte kontaktiert dafür vorab unsere Berater*innen Tabea (0209 / 5130 4702) oder Denna (0209 / 5130 4701).
Leider ist unsere Beratungsstelle nicht barrierefrei, aber kein Problem! Gebt unseren Berater*innen bescheid und der Termin wird dann in unserer Einrichtung auf der Weberstr. stattfinden.

Ansprechpartner

Gerrit Mahn

Fachbereichsleitung Jugend-Sucht-Beratung & Prävention
M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste

Tel.: 0209 / 5130 4704
gerrit.mahn@drogenberatung-kc.de

Tabea Martinen

M.A. Sozialwissenschaften
Tel.: 0209 / 5130 4702
t.martinen@jugendberatung-gelsenkirchen.de

Denna Schleiff

B.A. Rehabilitationspädagogik
Tel.: 0209 / 5130 4701
d.schleiff@jugendberatung-gelsenkirchen.de

Jugendberatung

Das Beratungsangebot richtet sich an diejenigen, die Hilfe in verschiedenen Problemlagen suchen.

  • Du bist in Deiner Freizeit nur noch vor dem PC oder vor Deinem Handy?
  • Du nimmst Drogen und fühlst dich damit unwohl?
  • • Du weißt nicht, wie du alleine mit bestimmten Gewohnheiten aufhören sollst?
  • Du denkst mehrmals am Tag über deine Figur und über dein Essverhalten nach?
  • Du fühlst Dich alleine und gehst oft über deine eigenen Grenzen?

Das sind einige von vielen Fragen, die sich Jugendliche in der Beratung stellen. Falls es dir genauso geht, stehen dir unsere Berater*innen mit offenem Ohr zur Verfügung. Die Beratungsstelle ist für jede Person von 11 bis 21 Jahren offen, unabhängig von Geschlecht, Ethnie oder Sexualität. Die Gespräche finden in Einzelgesprächen statt. Wenn du dich alleine unwohl fühlst, kannst du auch eine Bezugsperson mitbringen. Auch kann die Beratung online stattfinden, wenn ein Termin in Präsenz nicht möglich ist.

Du hast noch einige Fragen zur Beratung selbst? In FAQ findest du mit einem Klick Antworten auf die häufigsten Fragen:

Was ist eigentlich eine Sucht?

Sucht beschreibt die Abhängigkeit von einer legalen oder illegalen Substanz. Beispiele für legale Substanzen sind Alkohol, Nikotin, Cannabis aber auch Energie-Drinks. Proppers, Ecstasy oder Kokain sind Beispiele für illegale Substanzen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sucht auch ohne den Gebrauch von Substanzen auftreten kann. Beispiele dafür sind Glückspiel-, Sex- Shopping- oder Gaming-Sucht.

Was bedeutet Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht verpflichtet unsere Berater*innen, alle Gespräche vertraulich zu behandeln. Das bedeutet, nix vom erzählten darf weitergegeben werden. Einzig die Vermutung oder Ankündigung von selbst- oder fremdverletzendem Verhalten bricht die Schweigepflicht. Selbstverletzendes Verhalten bedeutet, Du möchtest Dir selbst etwas antun. Fremdverletzendes Verhalten bedeutet, Du möchtest anderen Leuten etwas antun.

Müssen meine Eltern von den Gesprächen erfahren?

Nein, vorläufig müssen Deine Eltern nichts von der Beratung erfahren. Das Gespräch unterliegt der Schweigepflicht unserer Berater*innen. Sobald Du jedoch an weiterführende Hilfsangebote vermittelt werden möchtest, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Du die Zustimmung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten benötigst.

Müsst Ihr Straftaten melden?

Durch die Schweigepflicht sind unsere Berater*innen verpflichtet die Gespräche vertraulich zu behandeln.

Was bringt mir die Beratung?

Die Beratungsstelle ist als neutraler Raum gedacht. Hier kannst Du dich ohne Angst öffnen. Gemeinsam mit unseren Berater*innen kannst du auf dich angepasste Lösungswege finden oder einfach mal frei über das sprechen, was dich beschäftigt. Das Beratungsangebot ist für dich freiwillig und kostenlos.

Kann mein*e Freund*in auch zu dem Gespräch mitkommen?

Natürlich! Wenn Du Dich sicherer fühlst, erst einmal jemanden bei dir zu haben, dem du vertraust kann die Person gerne bei dem Erstgespräch mitkommen.

Ich weiß nicht, ob mein Konsum wirklich schon eine Sucht ist. Lohnt sich da eine Beratung überhaupt?

Ja! Falls Du Dir Gedanken darüber machst, süchtig zu werden, sind wir ebenfalls für dich da.

Ich kenne jemanden mit einem Suchtproblem und ich weiß nicht, was ich tun soll. Ist das ein Thema für die Beratung?

Ja, auch das ist ein Thema, mit dem du zu uns kommen kannst.

Eltern, Angehörige und Bezugspersonen

Unser Angebot kann auch von Angehörigen und weiteren Bezugspersonen genutzt werden. Problemlagen, die besprochen werden, sind verschieden:

  • Sie haben Fragen bezüglich Sucht- und /Abhängigkeitserkrankungen im Kindes- und Jugendalter?
  • Sie haben die Vermutung Ihr Kind konsumiert oder haben es dabei erwischt und sind unsicher, wie es weitergehen soll?
  • Ihr Kind verbringt viel Zeit auf den Sozialen Medien und Gespräche darüber führen zu starken Konflikten?

Sucht ist ein allgegenwärtiges Thema und kann jede*n treffen. Betroffenheit ist für viele Eltern, Freunde und Angehörige erst einmal ein Schock und hinterlässt Hilflosigkeit und Überforderung. Hilfe ist in diesem Fall wichtig, jedoch ist das Zwingen und Bedrängen der Kinder und Jugendlichen meist suboptimal. Wichtiger ist es, sich selbst ebenfalls mit den verschiedenen Suchtmitteln auszukennen, um ein vertrauensvolles und vorurteilsfreies Gespräch führen zu können. Daher stehen wir auch den Angehörigen mit einem offenen Ohr zur Verfügung.

Eine Auswahl an gängigen Fragen vor der Beratung von Eltern, Angehörigen und Bezugspersonen, finden Sie in unserem FAQ:

Kann ich mein Kind zu einem Gespräch zu Ihnen begleiten?

Die Entscheidung obliegt ganz Ihrem Kind. Die Gespräche sind vertraulich und die Betroffenen machen sich durch das Öffnen in einem Beratungsgespräch vulnerabel. Meist ist die Offenheit der Betroffenen deutlich höher, wenn diese mit einer neutralen Ansprechperson allein reden können. Sie können aber gerne, falls es von Ihrem Kind gewollt ist, in unserem Wartebereich warten.

Kann ich eine betroffene Person zu einem Termin in der Beratungsstelle zwingen?

Es wäre nicht von Vorteil die Betroffenen zu einem Gespräch mit uns zu zwingen oder zu drängen. Die Beratung stützt sich auf die Freiwilligkeit der Betroffenen sich selbst Hilfe zu suchen. Der Zwang zu etwas kann den Schritt, sich selbst sein Problem einzugestehen negativ beeinflussen.

Mein Kind kommt zu Ihnen in die Beratung, können Sie mir dazu etwas sagen?

Nein. Unsere Berater*innen sind an die Schweigepflicht gebunden und dazu verpflichtet, keine Daten oder Informationen über Klient*innen an Dritte weiterzugeben! Ebenso dürfen wir nicht sagen, ob und wann Klient*innen zu einem Termin da waren.

Können Sie auch mir bei meinem Suchtproblem helfen?

Ja. Die Sucht-Jugend-Kommunikation e.V. & gGmbH bietet ebenfalls eine Drogen- und Suchtberatung für Erwachsene an.

Fachkräfte

Das Beratungsangebot richtet sich auch an Sie als Fachkräfte.

  • Haben Sie Fragen zum Thema Sucht und Jugendliche im Allgemeinen?
  • Sie vermuten ein Suchtproblem bei einem Jugendlichen?
  • Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die Schwierigkeiten mit Familie oder Schule haben?

Auch in Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist Konsum ein Thema. Daher stehen wir auch Fachkräften zur Verfügung und können bei oben genannten Fragen helfen. Außerdem bietet unser Projekt „Aufsuchende Jugendberatung“ an, es besteht die Möglichkeit, feste Termine an Ihrer Einrichtung/Schule zu vereinbaren. Hierbei bieten wir in Sprechstunden kurze Beratungsgespräche für die ratsuchenden Jugendlichen an. Weiterführend sind dann Termine in unserer Einrichtung möglich.

Ebenso bietet die Fachstelle für Suchtvorbeugung die Möglichkeit von Schulungen für Fachkräfte und Schulklassen.